
Das österreichische
Antikorruptionsgesetz
Der Salzburger Management Club lud den Experten Dr. Franz Fiedler, Rechnungshofpräsident a.D., ein, der aktiv am Gesetzwerdungsprozess beteiligt war.
In etwas mehr als 1 ½ Jahren wurden die einschlägigen Bestimmungen des Strafgesetzbuches zur Bekämpfung der Korruption gleich zweimal grundlegenden Änderungen unterzogen. Nach den wesentlichen Verschärfungen des Strafrechtsänderungsgesetzes 2008, das mit 1. Jänner 2008 in Kraft trat, folgte das Korruptionsstrafrechtsänderungsgesetz 2009, das mit 1. September 2009 die rigorosen Bestimmungen zum Teil wieder aufhob.
Durch die rasche Abfolge von aufeinander folgenden Änderungen der strafrechtlichen Regelungen kam es in vielen Kreisen zu großen Verunsicherungen. Es wurde die Frage aufgeworfen, was nun tatsächlich verboten bzw. erlaubt ist und weshalb es zu diesen, in zeitlich kurzen Abständen beschlossenen, Gesetzesnovellen gekommen ist. Dr. Fiedler erklärte den interessierten Mitgliedern des Management Club fundiert und umfassend die vielen Feinheiten des Gesetzes und konnte an diesem Abend Licht in das Dunkel des Antikorruptionsgesetzes bringen.


