mitglieder login

User:
Pass:
angemeldet bleiben
passwort vergessen?

mc-Umfrage: Harte Kritik
am Pensionssystem


Die Finanzierbarkeit des österreichischen Pensionssystems zu sichern, ist eine der größten Herausforderungen für die Politik. Pensionskommission, Arbeitsgruppen und Experten arbeiten seit Jahren an zukunftsfähigen Finanzierungsmodellen. Der mc hat seine 3.500 Mitglieder zum österreichischen Pensionssystem befragt und die Ergebnisse im Wirtschaftsblatt veröffentlicht. 

Harte System-Kritik. 65 Prozent der mc-Mitglieder bewerten die Arbeit der Bundesregierung am Pensionssystem mit der Note „Nicht Genügend“. Vor allem die Hacklerregelung ist 78 Prozent der Befragten ein Dorn im Auge. Eine Erhöhung des Pensionsantrittsalters von 58 auf 62 Jahren ist für 86 Prozent nicht ausreichend. Auch mit der sozialpartnerschaftlich besetzten Pensionsreformkommission sind 80 Prozent der mc-Mitglieder nicht zufrieden. Konstruktiver Vorschlag: Die Reduktion der Pensionskommission von 33 Mitgliedern auf 5-8 nationale und internationale Experten würden 83 Prozent der Manager begrüßen. Für den mc sind die Ergebnisse ein Handlungsauftrag an die Politik. Die Forderungen:

1. Pensionskonto einführen: Ein Pensionskonto gibt verbindliche Sicherheit, weil jederzeit ersichtlich ist wie viel man schon eingezahlt hat und wie viel Pension es gäbe, wenn man diese sofort antreten würde. Mit Anfang 2012 könnten bereits alle Berufstätigen auf das Pensionskonto umgestellt werden - selbstverständlich bei Vollanrechnung der bestehenden finanziellen Ansprüche.

2. Pensionsalter anpassen: Bis 2020 muss das tatsächliche Pensionsantrittsalter an das Pensionsalter von 65 Jahren herangeführt werden. Zur Erinnerung: 90 Prozent der Österreicherinnen und Österreicher gehen jetzt VOR dem gesetzlichen Pensionsantrittsalter in Pension.

3. Pensionsalter erhöhen: Ab 2020 muss das Referenzpensionsalter von 65 Jahren um ein bis zwei Monate jährlich angehoben werden. Zur Erinnerung: Pro Jahr gewinnen wir drei Monate an Lebenserwartung dazu.

4. Pensionsalter aufheben: Künftig soll jeder unabhängig von einem gesetzlich festgelegten Pensionsantrittsalter in Pension gehen können. Sobald man über der Mindestpension liegt (derzeit 783,99 Euro/14x pro Jahr) kann man seinen Ruhestand antreten.

5. Bezahlte Auszeit: Nach mindestens sieben Arbeitsjahren können Erwerbstätige bis zu einem Jahr lang eine bezahlte Auszeit nehmen. Auf diese Art und Weise können Berufstätige ihre Zeit für beispielsweise Familie, Pflege oder Bildung individuell und flexibel einteilen.