
Hochschulreform: Ausbildung
der hellsten Köpfe
Das neue mc-Modell einer Hochschulreform macht die heimischen Universitäten in sechs Schritten zu Ausbildungsstätten für die hellsten Köpfe.
Innovationsführer Österreich. Um Österreichs Wohlstand zu erhalten und die Zukunft zu sichern, muss unser Land in die Gruppe der Innovationsführer aufsteigen. Dafür bedarf es dem entsprechenden Rüstzeug: Die besten Ausbildungsstätten. Der mc hat gemeinsam mit dem Hochschulforscher Dr. Hans Pechar dringende Reformschritte zur Rettung unserer Unis erarbeitet. Dank der Mitarbeit von Dr. Heinz Mayer und DDr. Bernhard Keppler von der Universität Wien, sowie weiterer Experten wurde ein 6-Punkte-Programm entwickelt.
1. Mehr Geld. Der mc fordert die Anhebung der Uni-Ausgaben. Eine Milliarde kann durch Privatisierungserlöse aus den ÖIAG-Anteilen (Telekom Austria, Post AG, OMV) gewonnen werden, die bis auf eine Sperrminorität von 25 Prozent plus eine Aktie verkauft werden können. Neben der öffentlichen Ausgabenerhöhung spricht sich der mc auch klar für eine private Beteiligung aus. Und zwar durch Studiengebühren in der Höhe von 1.000 Euro im Jahr. Diese Einnahmen würden jährlich rund 250 Millionen Euro zusätzlich ergeben.
2. Mehr Qualität. Eine transparente Studienplatzfinanzierung schafft Planungssicherheit für Hochschulen und bessere Studienbedingungen für Studenten. Sowohl in Fachhochschulen, als auch im Ausland bestens bewährt, soll nun auch an österreichischen Universitäten das Wissenschaftsministerium die Anzahl der Plätze in den einzelnen Studienrichtungen bestimmen. Darüber hinaus definiert ein Preisgerüst die Kosten pro Studienplatz. Hierbei liegt auf der Hand, dass beispielsweise ein Medizinstudium (ca. 30.000 pro Jahr und Student) höhere Kosten verursacht als ein "paper and pencil"-Fach wie BWL (ca. 8.000 Euro).
3. Mehr Fairness. Universitäten sollen für alle Studien das Recht zur Aufnahme und Ablehnung von Bewerbern erhalten. Hierbei dürfen keine punktuellen Knock-Out-Prüfungen Anwendung finden. Vielmehr sollen in einem mehrstufigen Auswahlverfahren unterschiedliche Kriterien der Eignung überprüft werden. Beispielsweise die Ergebnisse der teilzentralen Matura, Abschneiden bei der Eingangsprüfung oder aber Interviews. Wichtig ist, dass die Eignung je nach Studienrichtung unterschiedlich überprüft wird. Auswahlverfahren werden selbstverständlich nur dann angewendet, wenn es mehr Bewerber als Studienplätze gibt.
4. Mehr Eigenverantwortung. Um die Unabhängigkeit der Studierenden zu stärken, wird ab der Inskription die Familienbeihilfe gestrichen. Die daraus freiwerdenden Mittel (220 Millionen Euro/ Jahr) fließen in ein staatlich gestütztes Darlehenssystem. Dieses finanziert Studiengebühren und Lebenshaltungskosten der Studierenden in der Größenordnung von 1.000 bis 10.000 Euro pro Jahr. Die jährliche Rückzahlung ist inflationsgebunden und vom späteren Einkommen der Studierenden abhängig. Das derzeit nicht rückzahlbare "Sozialstipendium", das die Erschwernisse von studierenden aus einkommensschwachen Familien kompensiert, soll in jedem Fall beibehalten werden.
Die weiteren Reformpunkte 5 und 6 beziehen sich auf die Organisationsstruktur der Universitäten und sehen einerseits einen Entwicklungsplan für den gesamten Hochschulbereich vor, der auf eine (Grob-)Steuerung der Politik setzt und faire Rahmenbedingungen sowie die Beseitigung von Wettbewerbsverzerrungen garantiert. Andererseits soll die Einführung des Tenure-Track-Modells durchgängige Laufbahnen für akademische Karrieren ermöglichen. Der akademische Nachwuchs muss sich künftig bereits in einer ersten Karrierephase durch selbständige Forschung und Lehre bewähren, um seine Laufbahn fortsetzen zu können. Durch das Tenure-Track-Modell ist das Risiko einer akademischen Karriere in Folge stärker kalkulierbar.


